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Wohngebäudeversicherung: Wasser kann sich auch langsam durch die Rohre kämpfen …

Steht fest, dass eine Wasserleitung bereits während der Installation beim Bau eines Hauses, wenn auch leicht, undicht war, so dass ein „Rohrschaden“ unter Umständen erst nach längerer Zeit sichtbar wird, so kann die vom Eigentümer abgeschlossene Wohngebäudeversicherung sich nicht dagegen sträuben, den durch das schließlich ausgetretene Wasser verursachten Schaden finanziell zu regulieren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Anders als beim Rohrbruch erstrecke sich der „bestimmungswidrige Austritt von Leitungswasser“ oft über einen längeren, nicht entdeckten, Zeitraum hinweg, wobei sich der Schaden mit zunehmender Dauer durch das ständig nachlaufende Wasser regelmäßig vergrößere.

(BGH, IV ZR 151/15)


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