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Wohngebäudeversicherung: Bei strengem Frost und Leerstand besser öfters vorbeischauen

Steht ein Haus lange leer und schauen die Eigentümer, die das Haus nicht vermietet bekommen, nur sehr sporadisch nach dem Rechten, so kann die Wohngebäudeversicherung einen Großteil des geforderten Schadenersatzes verweigern (hier in Höhe von ¾), wenn die Eigentümer innerhalb von zwei Wochen, in denen strenger Frost herrscht, nur zweimal vor Ort waren. Wurde auch das Wasser nicht abgestellt und macht die Heizung schlapp (eine Armatur fror ein und eine Leitung platzte), und kommt es dadurch zu einem Wasserschaden, so muss die Versicherung nur zu einem kleinen Teil aufkommen. Die Versicherungsnehmer haben grob fahrlässig gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, wenn die Versicherungsbedingungen klar vorschreiben, nicht genutzte Gebäude häufig kontrollieren und darüber hinaus Wasserleitungen entleeren zu müssen. Dass der Eigentümer die Vorschriften (angeblich) nicht kannte, entlastet ihn nicht. Grundlegende Sicherheitsvorschriften können als allgemein bekannt vorausgesetzt werden.
(OLG Koblenz, 10 U 2170/19)


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