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Verwaltungsunterlagen – Einsichtsrecht

Vertragsunterlagen, Belege der Nebenkostenabrechnung sowie Pläne, Statik und Berechnungen sind bei Eigentümergemeinschaften bei der Verwaltung hinterlegt.

Das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen einer Eigentums- und Mietwohnung steht jedem einzelnen Wohnungseigentümer jeweils gegenüber dem Verwalter in dessen Geschäftsräumen zu. Das Einsichtsrecht steht auch dem ausgeschiedenen Eigentümer zu. Dritten ist nur bei besonderer Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer Unterlageneinsicht zu gewähren. Das Einsichtsrecht ist umfassend und erstreckt sich auch auf Protokolle, Abrechnungsbelege und Vertragsunterlagen. Eigentümer haben das Recht, vor Ort Kopien aller Unterlagen zu erstellen. Ihnen muss ausreichend Gelegenheit zur sachgerechten Vorprüfung gegeben werden. Die Vorlage der Abrechnung in der Eigentümerversammlung selbst genügt diesem Erfordernis regelmäßig nicht.

Für Mieter gilt im Übrigen ein gleiches Recht: sie können beim Verwalter die Belege der Nebenkostenabrechnung einsehen oder, wenn die Verwaltung nicht vor Ort ist, sich diese gegen Entgelt in Kopie schicken lassen.


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