Verwaltungskosten sind kein Teil der Betriebskosten und vom Vermieter zu tragen
Das Landgericht Berlin hat einem Mieter recht gegeben, der erst fast zwei Jahre nach seinem Einzug darüber aufgeklärt wurde, dass er eine Pauschale in Höhe von 34 Euro pro Monat gezahlt hatte, die der Vermieter gar nicht fordern durfte. Es ging dabei um die Kosten für die Verwaltung des Gebäudes, die nicht zu den Betriebskosten gehören deshalb beim Vermieter verbleiben. Dass der Mieter davon einige Zeit nichts wusste und er fast zwei Jahre lang die Pauschale abgedrückt hatte, änderte nichts daran, dass er die nicht gerechtfertigten Zahlungen hätte abschreiben müssen: Das Gericht erklärte die Pauschale nicht nur für die Zukunft gestorben, sondern bestätigte den Rückzahlungsanspruch in Höhe von mehr als 600 Euro für rechtens.
(LG Berlin, 67 S 196/17)
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