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STEUERRECHT: EINE ENTNOMMENE WOHNUNG IST KEINE ANSCHAFFUNG

Überführt ein Landwirt eine vermietete Wohnung, die sich auf seiner Hofstelle befindet, vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen, so ist das keine Anschaffung. In dem konkreten Fall sanierte und moder-nisierte der Landwirt (der land- und forstwirtschaftliche Einkünfte erzielt sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) die Wohnung nach der Entnahme. Er machte die Ausgaben als (sofort abziehbare) Erhal-tungsaufwendungen geltend. Das Finanzamt wertete sie jedoch als anschaffungsnahe Herstellungskosten, die zusammen mit dem Teil-wert der entnommenen Wohnung lediglich in Höhe der AfA (Abset-zung für Abnutzung) mit zwei Prozent jährlich zu berücksichtigen sei-en. Zu Unrecht. Die Entnahme der Wohnung aus dem Betriebsvermö-gen sei keine Anschaffung.

(BFH, IX R 7/21)


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