ÜBER 30 JAHRE

Partner für Verkauf

& Vermietung

VOR ORT FÜR SIE

Ihr Immobilienpartner in

Ingelheim & Umgebung

IMMOBILIENSUCHE

Ihr Partner auf dem Weg

zum Traumobjekt

HAUSVERWALTUNG

RUNDUM-SORGLOS-PAKET

FÜR EIGENTÜMER

ÜBER 30 JAHRE

Partner für Verkauf

& Vermietung

VOR ORT FÜR SIE

Ihr Immobilienpartner in

Ingelheim & Umgebung

IMMOBILIENSUCHE

Ihr Partner auf dem Weg

zum Traumobjekt

HAUSVERWALTUNG

RUNDUM-SORGLOS-PAKET

FÜR EIGENTÜMER

ÜBER 30 JAHRE

Partner für Verkauf

& Vermietung

Reihenhaus und WEG-Teilung

Ist eine sogenannte Realteilung nicht möglich, kann eine Eigentümergemeinschaft auch in der Form gegründet werden, dass auf dem gemeinsamen Grundstück abgeschlossene Wohneinheiten nicht übereinander, wie in klassischen Wohnungseigentumsanlagen, sondern nebeneinander gebaut werden.

Auch bei den Reihenhausanlagen sind die konstruktiven Teile der Gebäude wie Fundament, Außenwände, tragende Innenwände, Geschossdecken, Dach, Fenster und Eingangstüren zwingend Gemeinschaftseigentum.

Für typische bauliche Veränderungen, wie Dachbodenausbau, Markisen oder Wintergärten sollten daher bereits in der Teilungserklärung generelle Zustimmungen der anderen Eigentümer verankert und für Außenflächen, wie Gärten und Terrassen, Sondernutzungsflächen vereinbart werden.


Weitere Expertentipps können Sie hier lesen.

Zurück