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Mietrecht: Nach Modernisierung muss eine kleinere Wohnung nicht akzeptiert werden

Kann ein Mieter sich die Wohnung nach einer Modernisierung finanziell eigentlich nicht mehr leisten, so darf er vom Vermieter nicht einfach auf eine kleinere Wohnung verwiesen werden.Zwar sei auch die Größe der Wohnung ein Argument. Aber auch Dinge wie die Verwurzelung des Mieters mit den vier Wänden und seine gesundheitliche Verfassung müssen berücksichtigt werden. 

Das hatte in einem Fall vor dem Bundesgerichtshof zur Folge, dass ein 60-jähriger Arbeitsgeld II-Empfänger in seiner Wohnung bleiben durfte (ohne die nach der Modernisierung geforderte Erhöhung in Höhe von 240 € zahlen zu müssen), weil er seit seinem fünften Lebensjahr dort wohnt – inzwischen alleine.

Die Tatsache, dass nach Sozialecht für einen Alleinstehenden dem Grunde nach nur 50 Quadratmeter angesetzt werden, sei hier unerheblich.

(BGH, VIII ZR 21/19)


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