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Mietrecht: Ein angekündigter Sachverständiger darf die Wohnung betreten

Hat ein Vermieter vor, die Miete für eine Doppelhaushälfte zu erhöhen, so müssen die Mieter des Hauses – gab es eine entsprechende An-kündigung – einem Sachverständigen Zutritt zur Wohnung gewähren, der sich über die Ausstattung und den Erhaltungszustand der Woh-nung ein Bild machen will, damit der Vermieter später die Miete an-passen kann. Der Mieter kann nicht argumentieren, dass die ortsübli-che Miete auch anhand der Lage des Hauses und mit einer Ansicht von außen zu ermitteln sei. Ihn treffe eine vertragliche Nebenpflicht, dem Vermieter nach Ankündigung den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. Und ein solcher lag hier vor.
(BGH, VIII ZR 77/23)


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