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Immobilienhandel: Große Differenz zwischen An- und Verkaufspreis muss keine Systematik sein

Zwar könne eine große Differenz zwischen An- und Verkaufspreis eines Grundstücks bei kurz aufeinanderfolgenden Verträgen ein Anhaltspunkt dafür sein, dass mit dem Immobilienhandel sittenwidrige oder unredliche Geschäfte gemacht werden, an denen der beurkundende Notar nicht mitwirken sollte. Dafür, dass ein Käufer, der sich vom Verkäufer über den tatsächlichen Wert einer Immobilie getäuscht fühlte (weil der Investor die Immobilie um ein Vielfaches günstiger erworben hatte), den Notar zu Schadenersatz heranziehen könnte, reicht ein solches Indiz aber nicht.
Dem Notar sei trotz der auffällig hohen Differenz zwischen An- und Verkaufspreis nicht vorzuwerfen, an systematischen Kettenkaufverträgen mitgewirkt zu haben, die zum Nachteil der Erwerber geplant worden seien. Es könne viele Gründe haben, sich von einer Immobilie zu einem niedrigeren Preis zu trennen, so dass die Spanne für den Weiterverkäufer dann hoch ausfällt.
(BGH, III ZR 112/18)


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