Grunderwerbssteuer: Die Erschließungskosten fließen mit ein
Für die Berechnung der Grunderwerbssteuer beim Kauf eines Hauses wird grundsätzlich der Kaufpreis herangezogen. Sind in dem Preis sowohl die Kosten für einen noch zu errichtenden Hauswasseranschluss als auch die Erschließungskosten enthalten, so werden diese auch mit bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer berücksichtigt. Die Käufer des Hauses konnten hier nicht durchsetzen, dass diese Kosten hätten außen vor bleiben müssen (was zu einer geringeren Steuer geführt hätte) weil die Arbeiten noch nicht erledigt waren. Alle Leistungen, die vertraglich vereinbart worden sind und erbracht werden, sind grundsätzlich erwerbssteuerpflichtig.
(BFH, IIR9/21)
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