ÜBER 30 JAHRE

Partner für Verkauf

& Vermietung

VOR ORT FÜR SIE

Ihr Immobilienpartner in

Ingelheim & Umgebung

IMMOBILIENSUCHE

Ihr Partner auf dem Weg

zum Traumobjekt

HAUSVERWALTUNG

RUNDUM-SORGLOS-PAKET

FÜR EIGENTÜMER

ÜBER 30 JAHRE

Partner für Verkauf

& Vermietung

VOR ORT FÜR SIE

Ihr Immobilienpartner in

Ingelheim & Umgebung

IMMOBILIENSUCHE

Ihr Partner auf dem Weg

zum Traumobjekt

HAUSVERWALTUNG

RUNDUM-SORGLOS-PAKET

FÜR EIGENTÜMER

ÜBER 30 JAHRE

Partner für Verkauf

& Vermietung

Fundsache/Erbrecht: „Verstecktes“ Geld ist kein „verlorenes“ Geld.

Hat eine Mieterin in der Wohnung hinter einer Steckdose 80.000,00 Euro gefunden, so steht ihr kein Geld aus diesem Fund zu – auch keine anteilige Auszahlung, so das Amtsgericht München. Das gelte jedenfalls dann, wenn sehr sicher ist, dass das Geld dem Vermieter gehörte, der in der Wohnung gestorben ist. Und dessen Erbe von einem Nachlasspfleger verwaltet wird. Die Frau hatte auf Herausgabe eines Teilbetrages in Höhe von1.500,00 Euro gegen die (noch) unbekannten Erben geklagt – vergeblich. Sie könne keinen Eigentumserwerb geltend machen und nicht als Finder gelten. Das Geld sei versteckt gewesen und nicht verloren gegangen, sodass die Fundvorschriften nicht anwendbar seien. Vielmehr seien Eigentum und Besitz auf die Erben übergegangen.
(AmG, 111 C 21915/19)


Weitere Expertentipps können Sie hier lesen.

Zurück