ERBRECHT: AUCH EIN SPÄT GEFUNDENES TESTAMENT MUSS NICHT GEFÄLSCHT SEIN
Schlagen die Geschwister eines Verstorbenen die Erbschaft aus, sodass - im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge - die Neffen und Nichten zunächst einen Erbschein erhalten (hier ging es im Wesentlichen um ein Anwesen, in dem die Lebensgefährtin des Toten wohnte), so muss ein handschriftliches Testament anerkannt werden, das die Lebensgefährtin in der Zeit in einem Schrank entdeckt, in der Sie mit den Angehörigen über Ihren Verbleib in dem Haus gerichtlich streitet – und welches Sie als Alleinerbin ausweist. Kommt ein Schriftgutachter zu dem Ergebnis, dass das Testament echt ist, so ist es zu akzeptieren.
Die späte Vorlage des Schriftstücks spreche sogar eher gegen eine geplante Fälschung durch die Lebensgefährtin.
(LG Coburg, 51 O 138/19)
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