Eigentumswohnung: Gemeinschaft kann einheitlichen Einbau von Rauchwarnmeldern beschließen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer verpflichtet sein können, „bei Bestehen einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht“, den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen auch dann dulden zu müssen, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Eigentümer bereits solche Warnmelder angebracht haben. Dadurch werde ein „hohes Maß an Sicherheit“ gewährleistet: Die Geräte würden den einschlägigen DIN-Normen entsprechen und durch qualifiziertes Fachpersonal installiert und gewartet werden. Diese Regelung „aus einer Hand“ minimiere zudem versicherungsrechtliche Lücken. Individuelle Lösungen würden vor allem in größeren Wohnungseigentumsgemeinschaften zur Unübersichtlichkeit und zu erheblichen Mehraufwand für den Verwalter führen.
(BGH, V ZR 273/17)
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