EIGENTUMSWOHNUNG: EIN ABSTELLVERBOT FÜR E-AUTOS IST RECHTSWIDRIG
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat nicht das Recht, einem Eigentümer zu untersagen, sein E-Auto in der Tiefgarage abzustellen.
Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung. Begründet die Gemeinschaft das Abstellverbot mit einer höheren Brandgefahr von Elektrofahrzeugen, so reiche das nicht aus. Denn jeder einzelne Eigentümer habe ein individuelles Recht auf die Gestattung baulicher Maßnahmen die dem Laden elektrischer Fahrzeuge dienen. Ein Abstellverbot in der Tiefgarage würde dazu führen, dass dieses Recht ins Leere ginge, wenn jeder einzelne Eigentümer zwar die Installation einer Lademöglichkeit erzwinge, diese dann aber abschließend nicht nutzen können.
(AG Wiesbaden, 92 C 2541/21)
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