EIGENTUMSWOHNUNG: AUCH WENN EIN VERWALTER ZUR GMBH WIRD, BLEIBT ER VERWALTER
Ist ein Kaufmann als Verwalter einer Eigentümergemeinschaft tätig und wandelt er sein Einzelunternehmen in eine GmbH um, dann geht der Verwaltervertrag auf diese GmbH als Rechtsnachfolgerin über. Die Eigentümergemeinschaft braucht einen neuen Verwaltervertrag nicht abzuschließen. Ruft der Verwalter eine Eigentümerversammlung ein, in der über eine Vertragsverlängerung entschieden wird (der die Mehrzahl der Eigentümer zustimmte), so kann sich ein einzelner Eigentümer nicht dem Argument gegen die Verlängerung wehren, der Verwalterin sei die geänderte Rechtsform nicht mehr dieselbe- und es handele sich rechtlich um einen Neubestellung. Nach dem Umwandlungsgesetz war das Amt des Verwalters mitsamt dem Verwaltervertrag auf die ‚Rechtsnachfolge des ursprünglichen Einzelunternehmens übergegangen.
(BGH, V ZR 201/1)
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