Eigentümerversammlung
Für das Wohnungseigentumsrecht hat der Bundestag ein sogenanntes Notstandsgesetz zur WEG-Verwaltung verabschiedet, welches die Probleme beseitigen soll, die dadurch entstehen, dass aufgrund der Kontaktsperren keine Eigentümerversammlungen mehr durchgeführt werden können. Dieses mit folgendem Inhalt:
1. Der zuletzt bestellte Verwalter der WEG bleibt bis zu seiner Abberufung und/oder
bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt.
2. Der zuletzt von den Wohnungseigentümern beschlossene Wirtschaftsplan gilt bis
zur Beschlussfassung eines neuen Wirtschaftsplanes fort.
Die Bestimmung soll verhindern, dass ein verwalterloser Zustand eintritt, solange eine Neubestellung aufgrund der Kontaktsperren nicht möglich ist. Mit der Fortgeltung des Wirtschaftsplanes soll die Liquidität und Planungssicherheit der WEG aufrecht erhalten bleiben. Der bisher beschlossene Wirtschaftsplan stellt die rechtliche Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Hausgeldern durch die Wohnungseigentümer dar.
Quelle IVD
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