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Datenschutz – Eigentümerlisten/ Mieterdaten

Die Eigentümerliste muss nur die postalischen Daten (Vorname, Name, Adresse) aller Eigentümer/ Mitglieder der WEG beinhalten. Persönliche Daten wie etwa E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Mobilfunknummer können weder per Beschlussfassung in die Eigentümerliste aufgenommen werden, noch ungefragt weitergegeben werden.

Eine freiwillige Angabe der oben genannten Daten ist aber jederzeit möglich. Zur eigenen Sicherheit sollte der Verwalter dann aber jeweils eine schriftliche Einwilligung des Eigentümers einholen, dass diese Daten auch weitergegeben werden dürfen.

Die Daten von Mietinteressenten und Mietern dürfen nur erhoben und verarbeitet werden, um das Mietverhältnis anzubahnen und gegeben falls den Mietvertrag erfüllen zu können (zum Beispiel Instandhaltungsarbeiten – Weitergabe des Namens). Die Anfertigung von Fotos der bewohnten Mietwohnung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Mieters, allerdings trifft diesen auch eine Duldungspflicht gegenüber dem Vermieter. Die Fotos sollten keinen Rückschluss auf die Person zulassen.


Weitere Expertentipps können Sie hier lesen.

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