DARF EIN EIGENTÜMER SEINE EIGENTUMSWOHNUNG ALS FERIENWOHNUNG VERMIETEN?
Ein Wohnungseigentümer kann seine Wohnung auch zu anderen als eigenen Wohnzwecken nutzen, solange die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt werden, das bei einer Nutzung typischerweise zu erwarten ist. Die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung überschreitet das bei einer Wohnungsnutzung typischerweise zu erwartende Maß an Beeinträchtigungen nicht und kann daher nicht durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft untersagt werden. Die ist allenfalls mit Zustimmung aller Eigentümer möglich.
BGH, Urteil 12.April 2019 – V ZR 112/18
Weitere Expertentipps können Sie hier lesen.